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Bürgschaften/Beteiligungen - Der richtige Hebel

Auch wenn Bürgschaften und Beteiligungen im Dschungel der öffentlichen Finanzierungshilfen rein quantitativ eine untergeordnete Rolle einnehmen, sind sie nicht selten der entscheidende Hebel, der eine Finanzierung überhaupt erst möglich macht.

Guido Langemann 

IHK Hannover 

Tel. 05 11 3107-413 
langemann@hannover.ihk.de

Auf 418 unterschiedliche öffentliche Finanzierungshilfen können niedersächsische Betriebe aktuell theoretisch zurückgreifen. Diese erschreckende Zahl ermittelt zumindest die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (www.foerderdatenbank.de) bei einer entsprechenden Suchanfrage. Den Großteil des Angebots machen die 327 Zuschussprogramme aus. Aber auch die 60 Förderdarlehen bieten vielfältige Einsatz- und Kombinationsmöglichkeiten.

Bei den Bürgschaften und Garantien (19) sowie den Beteiligungen (12) sinkt die Vielfalt dann schon erheblich. Aber wie so oft entscheidet nicht die Quantität, sondern die Qualität. Und da haben gerade diese beiden Förderarten eine Menge zu bieten. Nicht selten sorgen gerade sie für eine gesicherte Gesamtfinanzierung.

Banken und Sparkassen vergeben Kredite nur, wenn die Bonität – sprich die vermutete Ausfallwahrscheinlichkeit – eines Vorhabens stimmt. Dabei spielt neben einem überzeugenden Konzept die Eigenkapitalquote eine wesentliche Rolle. Und die kann gerade durch Beteiligungen deutlich verbessert werden. Der Markt der Beteiligungsgesellschaften ist dabei sehr groß: Beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind über 200 Risikokapitalgeber aufgeführt.

Eine Sonderrolle nehmen hier die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) ein, die es in jedem Bundesland gibt. Sie beteiligen sich nur als typischer stiller Gesellschafter. Der Unternehmer bleibt also im operativen Geschäft ganz eindeutig der Herr im Hause und muss nicht befürchten, von einer Schritt für Schritt immer mächtiger werdenden Beteiligungsgesellschaft vor die Tür gesetzt zu werden. Allerdings erwartet die MBG für ihre Eigenkapitalspritze durchaus einige Gegenleistungen. So kostet die stille Beteiligung (gewinnabhängig) um die zehn Prozent und ist damit deutlich teurer als viele (Förder-) Darlehen.

Außerdem wird eine so genannte Eigenkapitalparität vorausgesetzt. Das bedeutet, dass für jeden von der MBG eingesetzten Euro auch ein Euro Eigenkapital im Betrieb vorhanden sein muss. Die MBG engagiert sich ab Beträgen von 50 000 Euro. Die Obergrenze wurde im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von 400 000 Euro deutlich auf 1 Mio. Euro angehoben.

Neben der Bonität müssen aber auch die Sicherheiten passen. Dabei ist regelmäßig zu beobachten, dass Banken und Unternehmen recht unterschiedliche Vorstellungen vom Wert einer Immobilie oder des Warenlagers haben. Nicht selten entsteht aus Bankensicht dann bei den Sicherheiten eine Deckungslücke. Folge kann dann zum Beispiel die Suche nach einem Bürgen sein. Wer nun sein privates Umfeld – auch FFN genannt, Freunde, Familie und Narren – außen vor lassen möchte, kann sich zum Beispiel bei einer Bürgschaftsbank einen Bürgen "kaufen". Sanierungsfälle müssen sich in dieser Situation jedoch an das jeweilige Bundesland wenden. Dieses kann auch für Unternehmen, die sich in einer Schieflage befinden, eine Landesbürgschaft gewähren. Allerdings gibt es hier nur wenige Fälle, die unter 100 000 Euro Finanzierungsbedarf liegen. Alle anderen mittelständischen Betriebe und Gründer sollten sich mit dem Angebot der Niedersächsischen Bürgschaftsbank vertraut machen. Diese vergibt Bürgschaften, damit kein Erfolg versprechendes Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitert. Dabei sichert sie die Hausbank jedoch nicht vollständig ab. Vielmehr liegt die Obergrenze der Haftungsübernahme bei 80 Prozent. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Hausbank noch ein angemessenes Eigenobligo behält und ein Vorhaben nicht einfach ohne genauere Prüfung durchwinkt. Gleichzeitig erhält die Bank eine erhebliche Risikoentlastung. Als "Motivationsspritze" für eine Darlehenszusage ist das sicherlich nicht zu verachten.

Auch bei der NBB hat es im Zuge der Krise einige Veränderungen gegeben. Zum einen wurde der maximale Bürgschaftsbetrag um 500 000 Euro auf jetzt 1,5 Mio. Euro angehoben. Zum anderen kann nunmehr der maximale Bürgschaftsgrad von 80 Prozent auch bei Betriebsmittelfinanzierungen sowie bei Investitionsvorhaben mit weniger als 15 Prozent Eigenkapital beantragt werden. Außerdem wird gegenwärtig gerade ein Verfahren unter der Bezeichnung "quick & easy" eingeführt. Dieses soll bei kleineren Vorhaben (Bürgschaftshöchstbetrag maximal 75 000 Euro) etablierten Betrieben eine auf 60 Prozent begrenzte Verbürgung binnen 24 Stunden ermöglichen.

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