Sanierungsgutachten nach IDW S6

Sanierungsgutachten nach IDW S6 - Die Sicht der Wirtschaftsprüfer

Den Standard den Banken häufig fordern

Die Sanierung eines Unternehmens bedarf aufgrund des fortgeschrittenen Krisenstadiums in der Regel externer Beiträge, da die Substanz und Liquidität schon signifikant angegriffen wurde. Diese Beiträge, häufig Kreditausweitungen (Sanierungskredite), Prolongationen bis hin zu Verzichten, bedürfen einem rechtlichen Rahmen. Aufgrund von möglichen Insolvenzrisiken bestehen in diesem Kontext mögliche Haftungsthemen. Kraft Gesetz sind Banken daher verpflichtet bei Begleitung "[...] einer Sanierung [...] sich ein Sanierungskonzept zur Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Kreditnehmers vorlegen zu lassen und auf dieser Grundlage [...]" (MaRisk BTO 1.2.5,2 | Rundschreiben 10/2012) zu entscheiden.

Der Standard für Sanierungsgutachten IDW S6

Der aktuell gültige Standard IDW S6 (Stand: 20.08.2012 in IDW Fachnachrichten 12/2012) ist das Ergebnis einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bedingt durch die laufende Rechtsprechung. In 1991 wurde erstmals ein Standard hinsichtlich des Inhaltes eines Sanierungsgutachtens mit dem FAR 1/1991 verabschiedet.

Kernaussagen und Kernbestandteile des IDW S6

Der IDW S6 in seiner vollumfänglichen Anwendung hat schlussendlich eine Aussage zur bzw. Bewertung der "Sanierungsfähigkeit" oder auch "nachhaltigen Fortführungsfähigkeit" des betrachteten Unternehmens zur Folge. Diese Aussage über die zukünftigen Entwicklungschancen, im Kern über die Chance der Abwendung der Unternehmenskrise und der Rückkehr zu wettbewerbsfähigen Strukturen, bildet die Entscheidungsgrundlage für angestrebete Sanierungsbeiträge (Sanierungskredite etc.) der Finanzierungspartner und weiterer Stakeholder.

 

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