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Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Anwendung Jahresabschlüsse ab Geschäftsjahr 2016

Am 18. Juni 2015 hat der Deutsche Bundestag das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) verabschiedet, am 23. Juli 2015 ist das Gesetz in Kraft getreten. Das BilRUG setzt die Vorgaben der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU der Europäischen Union (EU-Bilanzrichtlinie) in nationales Recht um. Hauptziel der EU-Bilanzrichtlinie und damit des BilRUG ist es, kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und die Rechnungslegung innerhalb der EU weiter zu harmonisieren. Durch das BilRUG soll weiterhin eine Klarstellung von Zweifelsfragen und die Beseitigung von redaktionellen Fehlern aus früheren HGB-Anpassungen erreicht werden.

Wesentliche Neuerungen durch das BilRUG ergeben sich vor allem durch eine geänderte Umsatzerlösdefinition, die Anhebung der Schwellenrate für die Unternehmensgrößen-Klassen sowie eine Überarbeitung der Anhangsangaben. tgs KNOLL BECK stellt wesentliche Änderungen durch das BilRUG vor und gibt erste Hinweise für die praktische Umsetzung für das Geschäftsjahr 2016. Die ausführliche Präsentation finden Sie hier. Durch die Darstellungs- und Zuordnungsänderungen ergeben sich Verschiebungen in der Vergleichbarkeit der Jahre (Mehrjahresvergleiche) und bei den Kennzahlen.

Zur besseren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit unterstützt GRC bei der Einrichtung von Überleitungsrechnungen.

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