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Unternehmensplanung - eine unternehmerische Sorgfaltspflicht

Zur Sorgfaltspflicht eines Unternehmers gehört es, das unternehmerische Handeln auf Grundlage von angemessenen Informationen sicherzustellen. Entscheidungsvorlagen sollten über Ausgangssituation und Zielsetzung, Handlungsoptionen und Prognosen sowie Chancen und Risiken aufklären.

Die Unternehmensplanung ist Grundlage für Managemententscheidungen. Der Soll-Ist-Abgleich übernimmt eine Frühwarnfunktion. Spezielle Liquiditätsplanungen und Risikoanalysen ermöglichen bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen mit dem Ziel, Gegenmaßnahmen einzulegen.

Gerade Krisenzeiten, wie die Corona-Pandemie, die Lieferkettenproblematik und die eingeleitete Energiewende, fordern Unternehmer in einem hohen Maße.

Nur eine integrierte Unternehmensplanung, bestehend aus Vermögen, Ertrag und Liquidität, kann diese Aufgabenstellung erfüllen. Der abgeleitete Cashflow zeigt die Kapitaldienstfähigkeit.

Eine individuelle Ausgestaltung des Planungsumfanges und die Ergänzung um branchenspezifische Kennzahlen runden die erforderlichen Steuerungsinstrumente ab.

Als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen orientieren wir uns an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Planung 3.0. Die gerade aktualisierte Fassung finden Sie hier: GOP.

Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungsansatz erarbeiten können.


 

 

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