<- Zurück zu: News

BDU/Wirtschaftliche Hilfen im Überblick

Zu Ihrer Information finden Sie hier eine Übersicht des BMF über die wirtschaftlichen Corona-Hilfen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 u. a. all jene Unternehmen finanzielle Unterstützung zur Deckung von Fixkosten beantragen, die entweder

(a) einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten erlitten haben oder

(b) einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufweisen.

Die betroffenen Unternehmen können die Hilfe für den gesamten Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 beantragen, sofern im jeweiligen Monat ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % vorlag.

Soloselbständige können statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ("Neustarthilfe") ansetzen. Damit können Soloselbständige, die keine sonstigen Fixkosten geltend machen und gleichwohl hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum erhalten, maximal bis zu 5.000 Euro als Einmalzahlung. Die Neustarthilfe wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

 

<- News

 

Interessante Links

###DL###
Logo BPW Logo Gruenderwoche Logo Nachhaltigkeitsallianz Logo Nexxt-change Logo Sparkasse Hannover Logo Deutscher Gruenderpreis